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Zufallsspruch von StVZO von 24.08.1953, Paragraph 67, Abs.3

Tanja 5462 Sprüche 30.09.2009 - 09:12   deutscher Spruch Facebook Share
Der Radfahrer muss das Brennen des Schlußlichts
während der Fahrt
ohne wesentliche Änderung der Kopf- oder Körperhaltung
überwachen können.

StVZO von 24.08.1953, Paragraph 67, Abs.3
Fun
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