Bei vielen Dingen, die man eigentlich unbesehen kauft, kann man feststellen, dass man das mit etwas Interesse und einiger Zeit oftmals genau so gut oder besser und dann auch deutlich billiger herstellen kann. Essen gehen oder selber Kochen ist da ein markantes Beispiel dafür.
Haare lassen sich wegfegen. Pfotenabdrücke lassen sich wegwischen. Doch die Spuren, die sie in unserem Herzen hinterlassen, bleiben da für die Ewigkeit.
Stallmist wird zu Abfall, wenn erstens dessen Besitzer sich des Mistes entledigen will (subjektiver Abfallbegriff), also keine konkrete Verwertungsabsicht/-möglichkeit hat, oder zweitens der Mist in seinem konkreten Zustand, gemessen an seinem Verwendungszweck, geeignet ist, das Wohl der Allgemeinheit zu beeinträchtigen. Dies ist dann der Fall, wenn von dem Mist Gefahren für (mindestens) eins der in Paragraph 2 Abs. 1 des Abfallgesetzes genannten Schutzgüter ausgehen (objektiver Abfallbegriff).
Antwort eines Politikers auf die Anfrage, unter welchen Bedingungen aus Stallmist Abfall nach dem hessischen Abfallgesetz wird
Frau - Räumt noch den Tisch auf -Bereitet Frühstück vor -Schließt die Haustür ab -Wirft noch eine Waschmaschine an -Legt die Klamotten aus dem Trockner zusammen -Schmiert Brote für den nächsten Tag -Schminkt sich ab -Wirft die Spülmaschine an -Schreibt eine Einkaufsliste für den nächsten Tag -Räumt das Zeug der Kinder auf -Überprüft die Vorräte