Die Klage über die Schärfe des Wettbewerbs ist ein Wirklichkeit nur eine Klage über den Mangel an Einfällen.
Walther RathenauDer Spruch darf mit Autorenangabe frei verwendet werden, da die urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist († 24. Juni 1922) Zur Autorenbiographie